Reißt Ihr eigener Hund ein Wild erfüllt man oft ungewollt eine Straftat!
Leider passiert es immer wieder und immer öfter:
Freilaufende, unkontrollierte Hunde sind im Wald und auf Wiesen unterwegs. Ohne Einwirkungsmöglichkeit von Frauchen oder Herrchen stöbern sie Wild auf, hetzen diese Tiere, verletzen sie mitunter stark oder reißen bzw. töten sie gar im Extremfall.
Die Folgen für den Hundebesitzer können vielfältig sein – die Rechtslage hierzu ist eindeutig:
Neben Vorliegen einer einschlägigen Ordnungswidrigkeit, sieht das Strafgesetzbuch mit dem Paragrafen der „Jagdwilderei“ für vorsätzliches Handeln im einfach gelagerten Fall eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Geldstrafe vor.
Eine Leinenpflicht im Wald gibt es meist nicht, allerdings müssen die Hundebesitzenden jederzeit eine Einwirkungsmöglichkeit auf und die Kontrolle über den Hund haben können.
Die gleiche Strafandrohung nach dem Tierschutzgesetz ergibt sich unter Umständen auch, wenn der Hund unbeaufsichtigt im Wald oder auf Feldern herumläuft, das Wildtier hetzt, reißt bzw. tötet.
Entsprechende Ermittlungen im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Freiburg führen und bearbeiten die Polizeibeamten des Fachbereiches Gewerbe/Umwelt (Erreichbarkeit?).
Ebenfalls sei der Hinweis erlaubt, dass bei verletzten oder gar getöteten Wildtieren sich eine Schadenersatzpflicht für den Besitzer des Hundes gegenüber dem Jagdpächter ergibt. Diese Summen können schnell ein vierstelliges Ausmaß erreichen.
Deshalb: Achten Sie darauf, dass ihr Hund jederzeit unter der Kontrolle von Herrchen oder Frauchen steht. Im Klartext bedeutet dies, dass der vierbeinige Liebling immer in Ruf- und Sichtweise bleibt und den Kommandos der Aufsichtsperson auch sofort folgen muss. Hört der Hund nicht auf seinen Führer, spielt die Entfernung zwischen beiden dann nur noch eine sehr untergeordnete Rolle.
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