Zutrittsregelungen für die Liegenschaften der Polizei

Einheitsregelungen für die Liegenschaften

Aufgrund der Gesetzesänderung zur Testplicht ergaben sich in den vergangenen Tagen mehrere gesetzliche Fragestellungen, welche zu einer Verunsicherung beim Bürger und Behörden führten.

Vorneweg: Die 3G Regelung gilt nur intern für Bedienstete der Polizei.

Die Anzeigeerstattung für den Bürger bleibt jederzeit möglich!

Es wird darauf hingewiesen, dass eine Kontaktaufnahme auch über die Internetwache der Polizei Baden-Württemberg erfolgen kann. Die Anzeigenerstattung oder das Übersenden von Hinweisen zu Straftaten, die kein sofortiges polizeiliches Einschreiten erfordern, sind online unter https://www.polizei-bw.de/internetwache/ rund um die Uhr möglich.

   - In  Fällen, in denen es unbedingt erforderlich ist persönlich 
     auf einer Dienststelle vorstellig zu werden, bittet die Polizei 
     dringend  darum, den Besuch im Vorfeld telefonisch anzukündigen 
     und  abzustimmen. Im Dienststellenfinder unter 
     https://www.polizei-bw.de/dienststellenfinder/ sind die 
     Erreichbarkeiten aller Polizeireviere und -posten ersichtlich.
   - Für Notrufe oder dringende Meldungen ist die Polizei nach wie 
     vor über die 110 erreichbar.
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