Freiburg: Videoüberwachung wird weiter durchgeführt

Ein Bild mit einer Überwachungskamera

Die Videoüberwachung in der Freiburger Innenstadt wird nach Überprüfung weitergeführt. Dies ist zur weiteren Verbesserung der Sicherheitslage und zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten weiter notwendig.

Nach nun einem Jahr des Beginns wurden die Lageentwicklung, die gewonnenen Erfahrungen und die bisherigen Ergebnisse ausgewertet Es konnte festgestellt werden, dass sich die erfasste Straßenkriminalität in den beiden videoüberwachten Bereichen „Bermudadreieck“ und „Untere Bertoldstraße“ leicht gegenüber dem Vergleichszeitraum des Vorjahres erhöht hat.

Insgesamt waren in den videoüberwachten Bereichen wenige schwere Straftaten (z. B. gefährliche Körperverletzungen mit gravierenden Folgen) zu verzeichnen.

Die meisten Straftaten werden anhaltend an den Wochenenden bzw. in den Nächten von Samstag auf Sonntag verzeichnet.

Etwa zwei Drittel aller erkannten Vorfälle im videoüberwachten Bereich wurden durch die Videobeobachter proaktiv registriert und wahrgenommen. Die anderen Sachverhalte wurden durch Wahrnehmungen der Einsatzkräfte oder durch Notrufe von Passanten bekannt.

Die Anzahl der registrierten Ereignisse verteilt sich zu etwa zwei Dritteln auf das Bermudadreieck und ein Drittel auf die Untere Bertoldstraße.

Der überwiegende Teil der durch die Videobeobachter proaktiv erkannten Vorfälle betrafen Ereignisse, die durch eine schnelle Intervention der dem Ereignis zugeführten Polizeikräfte schon im Vorfeld bereinigt werden konnten.

Meist handelte es sich hierbei um Streitereien zwischen Einzelnen oder Gruppen, betrunkene oder aggressive Personen, aber auch Fälle von notwendigen Hilfeleistungen.

Im Weiteren wurden durch die Videobeobachter auch Straftaten festgestellt, bei denen es sich zumeist um Körperverletzungs- oder Gewaltdelikte handelte und wo ein schnelles Entsenden und Zuführen der Einsatzkräfte weitere Eskalation verhindern konnte.

Dabei gestaltete es sich von Vorteil, dass die Einsatzkräfte den jeweiligen Tatbeitrag der festgenommenen Personen mittels nachträglichem „Videobeweis“ nachvollziehen und zielgerichtet strafprozessuale Maßnahmen einleiten konnten.

Nicht selten gelang es zudem bei einer nachträglichen Auswertung der Aufzeichnungen, einen Tatverdächtigen zu identifizieren. In Teilen konnten auch Tatverdächtige nach einer vorausgegangenen Straftat durch die Videobeobachter auf den Kameras wiedererkannt und durch hinzugeführte Einsatzkräfte vorläufig festgenommen werden.

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