POLIZEIPRÄSIDIUM FREIBURG
Informationen gemäß Artikel 13 Absatz 1 und Absatz 2 DatenschutzGrundverordnung (DSGVO) aufgrund der Erhebung von personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Bewerbungsverfahren
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten bei der Bearbeitung während des gesamten Bewerbungsprozesses ist für uns ein wichtiges Anliegen. Bitte beachten Sie hierzu nachstehende Daten-
schutzhinweise:
1. Name und Kontaktdaten des Verantwortlichen
Verantwortlich für die Datenverarbeitung ist das Polizeipräsidium Freiburg, das Sie unter folgenden Kontaktdaten erreichen:
Polizeipräsidium Freiburg
Bissierstraße 1
79114 Freiburg
Telefon: +49 761 882–0
Telefax: +49 761 882–1259
E–Mail–Adresse: freiburg.pp@polizei.bwl.de
Internet–Adresse: https://ppfreiburg.polizei–bw.de/
Das Polizeipräsidium Freiburg wird vertreten durch Herrn Polizeipräsident Franz Semling.
2. Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten
Den behördlichen Datenschutzbeauftragten erreichen Sie unter folgender E–Mail–Adresse:
freiburg.pp.bdsb@polizei.bwl.de
3. Zwecke und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung
Wir verarbeiten Ihre Bewerbungsdaten, um beurteilen zu können, ob Sie die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung für die Stelle, auf die Sie sich bewerben, besitzen. Für das Polizeipräsi-
dium Freiburg ergeben sich die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren insbesondere aus Art. 33 Absatz 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haus-
haltsrecht.
Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Bewerbungsverfahren im Rahmen des Auswahlverfahrens zur Begründung eines Beamten–/ Beschäftigten–/ Praktikan-
tenverhältnisses ist § 15 LDSG i. V. m. §§ 83 bis 85 LBG.
4. Kategorien personenbezogener Daten
Im Rahmen Ihrer Bewerbung verarbeiten wir personenbezogene Daten, die Sie in Ihren Bewerbungsunterlagen an uns übersenden sowie ggf. im Rahmen eines Vorstellungsgesprächs uns
mitteilen. Folgende personenbezogene Daten werden zur Durchführung des Bewerbungsverfahrens verarbeitet:
Personenstammdaten (z. B. Name, Anschrift),
Kommunikationsdaten (z. B. Telefon, E–Mail),
Daten aus dem Lebenslauf der Bewerbung,
Kenntnisse und Fähigkeiten sowie
Zeugnisse/Beurteilungen bisheriger Arbeitgeber oder Dienstherren.
Wir erstellen Bewerbungslisten in automatisierten Verfahren, um eine Übersicht über sämtliche
Bewerbungen zu erhalten.
5. Empfänger von personenbezogenen Daten
Sie erklären sich damit einverstanden, dass während des Bewerbungsprozesses Beschäftigte der personalverwaltenden Stelle, der jeweiligen Organisationseinheit und der zuständigen Gre-
mien (Beauftragte für Chancengleichheit, Vertrauensperson für schwerbehinderte Menschen, örtliche Personalvertretung) Zugriff auf Ihre personenbezogenen Daten erhalten.
6. Dauer der Datenspeicherung
Grundsätzlich löschen wir Ihre personenbezogenen Daten, sobald diese für die oben genannten Zwecke nicht mehr erforderlich sind. Die Löschung erfolgt spätestens drei Monate nach Zugang
der Ablehnung, soweit eine längere Speicherung nicht zur Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist.
7. Betroffenenrechte
Ihnen steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS–GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS–GVO) oder Löschung (Art. 17 DS–GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18
DS–GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen die Verarbeitung (Art. 21 DS–GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS–GVO) zu.
8. Beschwerderecht
Unseren Datenschutzbeauftragen erreichen Sie unter der oben genannten Adresse. Daneben haben Sie das Recht, sich über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch uns
bei der Aufsichtsbehörde für den Datenschutz zu beschweren. Diese ist unter folgender Adressezu erreichen:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden–Württemberg (LfDI BW)
Königstraße 10a
70173 Stuttgart
Telefon 0711/615541–0
Telefax 0711/615541–15
E–Mail–Adresse: poststelle@lfdi.bwl.de
Internet–Adresse: https://www.baden–wuerttemberg.datenschutz.de/
9. Pflicht zur Bereitstellung der Daten
Die Bereitstellung der personenbezogenen Daten ist für die Rechtmäßigkeit des durchzuführenden Auswahlverfahrens erforderlich. Das Fehlen von relevanten personenbezogenen Daten in
den Bewerbungsunterlagen kann die Nichtberücksichtigung bei der Vergabe des Dienstpostens/der Stelle zur Folge haben. Die rechtlichen Vorgaben für das Auswahlverfahren ergeben
sich insbesondere aus Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz, dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz und dem Haushaltsrecht. Danach ist die Auswahlentscheidung nach Eignung, Befähigung und
fachlicher Leistung zu treffen.
Hier finden sie die Informationen als PDF:
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